MDK|PRÜFUNG
Informationen über die Qualitätsprüfung durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Literatur · § 115 SGB XI · Pflegenoten · § 114 SGB XI · Ambulanter Pflegedienst · Jutta König · Bewertungssystematik · Transparenzbericht · vdek · Altenheim · MDK Prüfung · § 115 Abs. 1a SGB XI · MDS · Qualitätsbereich · André Peters
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung führt seit 1995 jährliche Prüfungen von ambulanten Pflegediensten und Altenheimen durch. Das Portal MDK-Pruefung.com unterstützt Probanden vor der Qualitätsprüfung, informiert über die MDK Richtlinien und gibt Hilfestellungen zum Prüfkatalog und zum Ablauf der Prüfung.
Auf dieser Internetseite werden die Bewertungskriterien und das Bewertungsschema einer Prüfung vorgestellt und es wird beschrieben, wo und wann die MDK Prüfungsergebnisse eingesehen werden können. Zusätzlich werden die Möglichkeiten eines Einspruchs dargestellt.
© 2013 MDK Prüfung mit Unterstützung von styleshout, Theme Lab und WordPress.
Nach oben | Startseite | RSS Feed | Kontakt | Impressum | Login